Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Gesetzlich geregelt
Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.
Mit Pflegegrad 1–5 erhalten Sie Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich.
Wir übernehmen Antrag, Abrechnung und Lieferung.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von der Pflegekasse übernommen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI.
Der Anspruch besteht bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im gesetzlichen Rahmen.
Ihre Pflegebox wird monatlich bequem nach Hause geliefert.
Wir unterstützen Sie bei der kompletten Beantragung.
Mit der Pflegebox von Pflegehilfsmittel FOKUS erhalten Sie alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause geliefert – individuell zusammengestellt und monatlich angepasst.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Alle nötigen Formalitäten werden Ihnen bei der Beantragung der kostenfreien Pflegebox mit monatlichen Pflegehilfsmitteln abgenommen. Damit wir Sie unterstützen können, benötigen wir lediglich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück.
Wählen Sie die Pflegehilfsmittel, die Sie benötigen.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
Ihre gratis Pflegebox wird monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und hygienischer machen.
Sie werden regelmäßig benötigt und können monatlich über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Anspruch auf eine Pflegebox besteht unabhängig davon,
ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im häuslichen Umfeld.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.
Ja – grundsätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten nicht den gesetzlichen Betrag übersteigen. Seit 2025 beträgt die Pauschale bis zu 42 Euro pro Monat.
Mehrkosten, wenn Sie z. B. Produkte wählen, die den Standard übersteigen, müssen Sie selbst tragen. Bei technischen Hilfsmitteln fällt ggf. eine Zuzahlung an – bei Verbrauchsartikeln in der Regel nicht.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Für weitere Informationen zu unseren Pflegeleistungen oder wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns telefonisch unter (+49) 030 863 227 12 oder per E-Mail über unser Kontaktformular.
Unser engagiertes Team beantwortet gerne Ihre Fragen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen weiterhelfen zu können.
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