Häufig gestellte Fragen - FAQs
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Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bzw. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im häuslichen Umfeld.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z. B. Pflegegrad, häusliche Pflege, Angehörige als Pflegeperson)?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor.
- Die Pflege findet zu Hause (also häuslich) statt, etwa durch Angehörige oder Freunde, oder in einer Wohngemeinschaft – nicht ausschließlich im stationären Heim.
- Das Pflegehilfsmittel muss geeignet sein, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder Selbstständigkeit zu fördern.
Eine ärztliche Verordnung ist bei Verbrauchspflegehilfsmitteln nicht zwingend erforderlich.
Wie stelle ich den Antrag für die Pflegebox?
Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.
Ist die Pflegebox kostenfrei oder fallen Zusatzkosten an?
Ja – grundsätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten nicht den gesetzlichen Betrag übersteigen. Seit 2025 beträgt die Pauschale bis zu 42 Euro pro Monat.
Mehrkosten, wenn Sie z. B. Produkte wählen, die den Standard übersteigen, müssen Sie selbst tragen. Bei technischen Hilfsmitteln fällt ggf. eine Zuzahlung an – bei Verbrauchsartikeln in der Regel nicht.
Wie hoch ist der monatliche Erstattungsbetrag der Pflegekasse für Hilfsmittel zum Verbrauch?
Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege.
Dieses Budget können Sie monatlich nutzen, z. B. für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – schauen Sie sich dafür gerne unser Sortiment an.
Welche Pflegehilfsmittel sind typischerweise enthalten (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen etwa:
- Einmalhandschuhe
- Mund-/Nasenschutz oder FFP2-Masken (je nach Bedarf)
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektions- oder Reinigungsmittel
Weitere Artikel finden Sie auf unserer Webseite.
Welche Produkte sind nicht über die Pflegehilfsmittelpauschale abgedeckt?
Nicht übernommen werden in der Regel technische Hilfsmittel mit dauerhafter Nutzung wie Pflegebetten mit Komfortfunktion, Speziallifter oder Hilfsmittel, die nicht primär zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
Wenn ein Hilfsmittel nicht im offiziellen Verzeichnis enthalten ist, kann es sein, dass keine Kostenübernahme erfolgt – oder ein individueller Antrag nötig ist.
Wie wird die Kostenübernahme mit der Pflegekasse abgewickelt – muss ich selbst tätig werden oder übernimmt der Anbieter die Antragstellung?
Pflegehilfsmittel FOKUS GmbH übernimmt für Sie die Abwicklung mit der Pflegekasse.
Muss ich jeden Monat einen neuen Antrag stellen, oder gilt eine Genehmigung dauerhaft?
Einmal genehmigt, gilt die Nutzung der Pauschale fortlaufend, solange die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege) bestehen und sich nichts ändert.
Kann ich den Inhalt der Pflegebox individuell an meinen Bedarf anpassen?
Ja – Sie können den Inhalt oder die Auswahl der Pflegehilfsmittel bei uns jeden Monat individuell anpassen oder bestimmte Artikel in größeren Mengen bestellen.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich eine Pflegebox beziehe?
Nein – der Bezug einer Pflegebox bzw. von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wirkt sich in der Regel nicht auf das Pflegegeld aus. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel sind unterschiedliche Leistungsarten innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Nutzen Sie auch unseren Pflegegeldrechner, um Ihren Bedarf zu ermitteln.
Wer übernimmt die Versandkosten?
Der Versand bei uns ist für Sie vollständig kostenlos.
Was passiert, wenn die Pflegekasse die Genehmigung verweigert?
Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, sollten Sie gemeinsam mit uns:
- einen Widerspruch einlegen (innerhalb der gesetzlichen Frist).
- sich eine schriftliche Begründung geben lassen.
- prüfen, ob der Antrag korrekt ausgefüllt war und alle Voraussetzungen erfüllt wurden.
Pflegehilfsmittel FOKUS hilft Ihnen hierbei.
Gilt der Anspruch auch für privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel-Pauschale besteht grundsätzlich bei gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen über die Pflegeversicherung nach SGB XI. Bei privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten kann die Versorgung je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt sein – daher am besten individuell mit der Versicherung oder mit Pflegehilfsmittel FOKUS GmbH abstimmen.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad – reicht Pflegegrad 1 oder muss es ein höherer sein?
Ja – schon mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf die Verbrauchs-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
Die Höhe der Pauschale ist dabei nicht abhängig vom Pflegegrad; der Betrag bleibt gleich (z. B. 42 Euro monatlich) bei häuslicher Pflege.
Was ist ein Care Paket?
Ein Care-Paket ist eine individuell zusammengestellte Box mit wichtigen Pflege- und Hygienematerialien, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern soll. Bei Pflegehilfsmittel FOKUS umfasst das Care-Paket speziell die von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.
Das Care-Paket wird monatlich, versandkostenfrei und direkt nach Hause geliefert. Der Inhalt kann flexibel angepasst werden, sodass immer genau die Produkte enthalten sind, die im Pflegealltag benötigt werden. Pflegehilfsmittel FOKUS übernimmt außerdem komplett die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.